Der Masterstudiengang Konferenzdolmetschen baut in der Regel auf einem translationsbezogenen Bachelorstudium auf, kann aber bei entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen prinzipiell auf der Grundlage jedes Studiengangs studiert werden. Neben einer hohen Kompetenz in der deutschen Sprache wird das Niveau C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) für mindestens eine weitere (Fremd-)Sprache vorausgesetzt. Im Studium vertiefen Sie theoretisch-methodische Kenntnisse und anwendungsorientierte Kompetenzen im Dolmetschen und erhalten durch simulierte Konferenzen, Projekte oder Exkursionen Einblicke in ausgewählte Berufsfelder.
Auf einen Blick
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Studienrichtung
Geistes- und Sprachwissenschaften -
Studientyp
weiterführend -
Abschluss
Master of Arts -
Lehrsprache
Deutsch, anteilig fremdsprachlich -
Studienform
Vollzeit, Teilzeit -
Studienbeginn
Wintersemester -
Zulassungsbeschränkung
zulassungsfrei, Eignungsfeststellungsprüfung -
Regelstudienzeit
4 Semester
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Leistungspunkte
120
Zugangsvoraussetzungen
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss
- für Englisch, Französisch und Spanisch im Kern- und Wahlbereich Kenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- für Arabisch im Wahlbereich: Kenntnisse auf Niveau B2 GER (Hinweis: Arabisch im Kernbereich kann im M. A. Konferenzdolmetschen Arabisch am Orientalischen Institut studiert werden)
- Nachweis der stimmlichen Eignung durch ein phoniatrisches Gutachten
- Bestehen der Eignungsfeststellungsprüfung
Den Sprachnachweis für die Schwerpunktsprache reichen Sie mit der Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung ein (Zulassungsvoraussetzung), den Sprachnachweis für die zweite B - oder C - Sprache legen Sie zu Studienbeginn vor.
Bitte informieren Sie sich über die Eignungsfeststellungsprüfung auf der Seite des Instituts. Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
Für das Studium müssen Sie Sprachkenntnisse entsprechend Niveau C1 GER nachweisen, die Sie im Masterstudiengang Konferenzdolmetschen studieren möchten. Den Sprachnachweis für die Schwerpunktsprache reichen Sie mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung ein (Zulassungsvoraussetzung), den Sprachnachweis für die zweite B - oder C - Sprache legen Sie zu Studienbeginn vor.
Für den Sprachnachweis gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- mindestens zweijähriger Schulbesuch oder mindestens zweijähriges Studium in einem Land, in dem die betreffende Sprache gesprochen wird
- translatorischer oder philologischer BA-Abschluss, z. B. Anglistik, Amerikanistik, Arabistik, Romanische Studien mit Schwerpunkt Französistik oder Hispanistik
- Schulunterricht von Klasse 7 bis 12/13 mit Leistungskurs in der Abiturstufe
- Absolvierung einer der nachfolgend aufgeführten anerkannten Sprachprüfungen:
- Arabisch: Niveau der Lektion 24 des Lehrbuchs „Modernes Hocharabisch“ (Schulz et al.)
- Englisch: Cambridge Certificate in Advanced English (CAE); Test of English for International Communication (TOEIC) mit allen vier Teilkompetenzen und den Mindestpunktzahlen Reading 455, Listening 490, Writing 200, Speaking 200; Cambridge BEC Higher; TOEFL iBT mit einem Ergebnis von 95 Punkten; IELTS mit mindestens 7,0 Punkten; UNICERT III
- Französisch: DALF C1, Test de Français International (TFI) mit einem Ergebnis über 785 Punkte; TCF mit einem Ergebnis über 500 Punkte; UNICERT III
- Spanisch: DELE (Nivel Superior), Diploma Superior de Español (D.S.E.), SIELE, UNICERT III
Inhalte
Sie können zwei Arbeitsfremdsprachen studieren. Für den Kernbereich / Sprachschwerpunkt wird eine B - Sprache (Englisch, Französisch oder Spanisch) festgelegt, die durch eine weitere B - Sprache oder eine C - Sprache ergänzt wird. Die B - Sprache, ist die Sprache, aus der und in die gedolmetscht wird, die also als Ausgangs- und Zielsprache fungiert. Die C - Sprache zeichnet sich dadurch aus, dass aus ihr nur in die A - Sprache (Deutsch) gedolmetscht wird. Während diese formelle Einteilung die Dolmetschrichtung der Prüfungen am Ende des Studiums bestimmt, trainieren Sie während des Studiums das Dolmetschen in beide Richtungen in der B - und C - Sprache.
Durch den gezielten Ausbau der für das Dolmetschen benötigten Kompetenzen bereitet Sie der Masterstudiengang auf eine professionelle Tätigkeit als Dolmetscherin oder Dolmetscher vor:
- Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Verhandlungs- und Flüsterdolmetschen,
- Dolmetschen vom Blatt,
- Übersetzen von Konferenztexten,
- Juristisches Dolmetschen,
- Vorbereitung von Dolmetscheinsätzen mit digitalen Tools,
- Dolmetschtechnologien.
Ziel des Studiums ist es, Sie zu befähigen, fachsprachliche Texte in der Ausgangssprache schnell und richtig zu verstehen und sie unter Wahrung des Inhalts und ihrer stilistischen Eigenschaften in sprachlich und rhetorisch angemessener Weise in die Zielsprache zu dolmetschen.
- Deutsch als A - Sprache
- Studium von zwei Arbeitsfremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) oder
- Studium einer Arbeitsfremdsprache und Erlernen einer neuen Fremdsprache (am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie [Baskisch, Galicisch, Katalanisch oder Portugiesisch] oder aus dem Angebot des Sprachenzentrums)
- moderne technische Ausstattung für Übungen in authentischer Umgebung: Dolmetschkabinen, tragbare Dolmetschanlage und ein Studio für Audio- und Videoaufnahmen
- Dolmetschprojekte mit Praxispartnern
Der Masterstudiengang Konferenzdolmetschen bereitet auf eine berufliche Tätigkeit als Dolmetscherin und Dolmetscher in verschiedenen Bereichen vor.
Dolmetscher:innen sind meist freiberuflich für Direktkund:innen oder für spezielle Vermittlungsbüros tätig. Eine Festeinstellung ist z. B. bei Bundesministerien, -ämtern und -behörden, bei der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen sowie in Wirtschaftsunternehmen möglich. Freiberufliche Dolmetscher:innen sind neben Konferenzen auch häufig im rechtlichen (Gericht, Polizei), sozialen (Beratungsstellen, Ämter), medizinischen (Krankenhaus, Arztbesuch) oder kulturellen Bereich tätig.
Dolmetscher:innen mit deutscher Muttersprache bieten sich häufig interessante Arbeitsmöglichkeiten im Ausland. Außerdem üben viele Dolmetscher:innen, gerade zu Beginn der Berufstätigkeit, auch unterschiedliche berufsbegleitende Tätigkeiten mit translatorischem Bezug aus, wie z. B. Übersetzen, Sprachunterricht oder Projektmanagement.
Um den Berufseinstieg vorzubereiten, sollten Sie schon während des Studiums Kontakte zu möglichen Arbeitgebern aufbauen und über Praktika erste Erfahrungen sammeln. Der Career Service unterstützt Sie gern dabei.
Der Masterabschluss Konferenzdolmetschen ermöglicht auch die Aufnahme in ein Promotionsstudium.
- ein Auslandsaufenthalt ist möglich
Bewerbung
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): nein
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09.
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: u. a. phoniatrisches Gutachten
Beachten Sie unbedingt unsere weiteren Informationen auf den Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Masterstudium”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS – zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS und 4. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Für das 1. Fachsemester dieses Studienganges ist eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Institutes über das Anmeldeverfahren zur Eignungsfeststellungsprüfung und die dafür geltenden gesonderten Fristen! Die Bewerbung für den Studiengang muss unabhängig von der Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgen.