Gemäß Paragraf 18 des Sächsischen Hochschulgesetzes ist es an unserer Universität möglich, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur zu studieren. Dazu benötigen Sie eine entsprechende berufliche Qualifikation oder Sie müssen die Zugangsprüfung erfolgreich ablegen.
Das Studierendensekretariat bleibt vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 geschlossen. In dieser Zeit finden weder persönliche, noch telefonische Sprechzeiten statt, eingehende E-Mails werden zeitnah nach unserer Rückkehr im Januar beantwortet.
Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Feiertage sowie einen guten Rutsch in ein neues, gesundes und erfolgreiches Jahr 2025.
Allgemeine Informationen zum Studium ohne Abitur
An unserer Universität ist ein Studium ohne Abitur möglich, wenn Sie beruflich qualifiziert sind oder die Zugangsprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Wenn Sie weder über einen in der beruflichen Qualifikation genannten Abschluss verfügen, noch über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung, ist die Studienaufnahme an unserer Universität nicht möglich.
Dies gilt auch, wenn Sie im Besitz einer Fachhochschulreife sind. Diese berechtigt nach Paragraf 18, Absatz 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes zum Studium an Fachhochschulen.
Bei zulassungsfreien Studiengängen:
- Hier erhalten alle Studieninteressierten ohne Abitur einen Studienplatz, sofern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im Dezentralen Vergabeverfahren:
- Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im Dezentralen Vergabeverfahren erfolgt die Studienplatzvergabe in einer eigenen Quote. Innerhalb dieser Quote konkurrieren ausschließlich in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen.
- 1 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze eines jeden zulassungsbeschränkten Studiengangs wird an beruflich qualifizierte Studieninteressierte und Absolventen der Zugangsprüfung vergeben.
- Die Studienplatzvergabe erfolgt nach dem Ergebnis der Durchschnittsnote der beruflichen Qualifikation bzw. nach dem Ergebnis der Durchschnittsnote der Zugangsprüfung. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im Zentralen Vergabeverfahren:
- Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im Zentralen Vergabeverfahren (1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie) erfolgt die Studienplatzvergabe in einer eigenen Quote. Innerhalb dieser Quote konkurrieren ausschließlich in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen.
- 0,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an beruflich qualifizierte Studieninteressierte und Absolventen der Zugangsprüfung vergeben.
- Die Kriterien der Studienplatzvergabe für die 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie finden Sie unter: Informationen zum Bewerbungsprozess beruflich Qualifizierter im Zentralen Vergabeverfahren
Informationen zur beruflichen Qualifikation
Nach Paragraf 18, Absatz 3 des Sächsischen Hochschulgesetzes ist beruflich qualifiziert, wer über einen der folgenden Abschlüsse verfügt:
- Meisterprüfung
- Fortbildungsabschluss:
- Auf Grundlage einer Fortbildungsordnung nach Paragraf 53 des Berufsbildungsgesetzes oder nach Paragraf 42 der Handwerksordnung
- Auf Grundlage von Fortbildungsprüfungsregelungen nach Paragraf 54 des Berufsbildungsgesetzes oder nach Paragraf 42a der Handwerksordnung, wobei der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen muss
- Staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst gemäß Seeleute-Befähigungsverordnung
- Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen
- Abschluss aufgrund einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Abschluss einer der genannten Qualifikationen entspricht, fragen Sie bitte bei Ihrer Ausbildungsstätte nach. Sollten Sie von dieser keine Auskunft erhalten, können wir Ihren Abschluss prüfen.
Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen per E-Mail ein:
- tabellarischen Lebenslauf mit Ihrer aktuellen Postadresse, vollständigen Informationen zu Ihrer Schulbildung, Ihrer Ausbildung, zu eventuellen Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen sowie zu Ihrer Berufserfahrung unter Nennung der jeweiligen Institutionen
- Ihre Zeugnisse (bitte alle Seiten senden)
Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie beim Vorliegen einer beruflichen Qualifikation ein postalisches Bestätigungsschreiben, aus dem Sie alle weiteren Informationen und Verfahrensweisen, beispielsweise zur Bewerbung, entnehmen können.
Sollte bei Ihnen keine berufliche Qualifikation vorliegen, werden Sie darüber per E-Mail benachrichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussage zu Ihren Zugangsmöglichkeiten treffen können, wenn wir Ihr Zeugnis nicht gesehen haben.
- Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal
- Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang
- Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und folgen Sie den Hinweisen. Geben Sie unter dem Abschnitt „Hochschulzugangsberechtigung” bitte folgende Daten ein:
- „Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation steht
- „Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (aHR)
-
„Note der Hochschulzugangsberechtigung”: die Durchschnittsnote, die auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation steht
Sollte auf dem Abschlusszeugnis keine Durchschnittsnote ausgewiesen sein, berechnen wir die Durchschnittsnote als arithmetisches Mittel, gerundet auf eine Nachkommastelle. Bitte wenden Sie sich hierzu vor dem Abschicken der Online-Bewerbung per E-Mail an das Studierendensekretariat und übersenden Ihr Zeugnis. -
Den „Nachweis des Beratungsgesprächs” lassen Sie sich bitte von der Zentralen Studienberatung der Universität Leipzig ausfüllen. Diesen Nachweis benötigen Sie später im Immatrikulationsprozess.
-
Sie können die Bewerbung jetzt ohne die Beachtung weiterer Hinweise für beruflich qualifizierte Bewerber beenden.
-
Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab und erzeugen Sie den „Antrag auf Einschreibung”. Folgen Sie dafür den weiteren Anweisungen im AlmaWeb-Portal. Alternativ können Sie den „Antrag auf Einschreibung” erstellen, indem Sie in Ihrer Bewerbungsübersicht in der Spalte „Aktionen” auf den Link „Drucken” klicken. Anschließend wird der Antrag als PDF-Dokument geöffnet und in Ihrem AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto” → „Dokumente” abgespeichert. Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie diesen und senden Sie ihn fristgerecht mit den darauf genannten Unterlagen im Studierendensekretariat ein. Legen Sie den Unterlagen darüber hinaus folgende Dokumente bei:
-
eine Kopie aller Seiten Ihres Abschlusszeugnisses der beruflichen Qualifikation sowie, sofern vorhanden, die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung
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gegebenenfalls das Bestätigungsschreiben der Universität Leipzig über eine bereits vorliegende Hochschulzugangsberechtigung
-
Wenn Sie sich für das 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie bewerben möchten, informieren Sie sich bitte ausschließlich in unserem Abschnitt: Informationen zum Bewerbungsprozess beruflich Qualifizierter im Zentralen Vergabeverfahren
- Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal
- Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang
- Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und folgen Sie den Hinweisen. Geben Sie unter dem Abschnitt „Hochschulzugangsberechtigung” bitte folgende Daten ein:
- „Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation steht
- „Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (aHR)
-
„Note der Hochschulzugangsberechtigung”: die Durchschnittsnote, die auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation steht
Sollte auf dem Abschlusszeugnis keine Durchschnittsnote ausgewiesen sein, berechnen wir die Durchschnittsnote als arithmetisches Mittel, gerundet auf eine Nachkommastelle. Bitte wenden Sie sich hierzu vor dem Abschicken der Online-Bewerbung per E-Mail an das Studierendensekretariat und übersenden Ihr Zeugnis. -
Den „Nachweis des Beratungsgesprächs” lassen Sie sich bitte von der Zentralen Studienberatung der Universität Leipzig ausfüllen. Diesen Nachweis benötigen Sie später im Immatrikulationsprozess.
- Geben Sie in der Online-Bewerbung unter dem Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” bitte folgende Daten ein:
-
„Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung als beruflich Qualifizierte/r erworben?”: Ja
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-
Laden Sie in der Online-Bewerbung unter dem Abschnitt „Nachweise berufliche Qualifikation” folgende Dokumente in einer PDF-Datei hoch:
- alle Seiten des Abschlusszeugnisses Ihrer beruflichen Qualifikation sowie, sofern vorhanden, die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung
- gegebenenfalls das Bestätigungsschreiben der Universität Leipzig über eine bereits vorliegende Hochschulzugangsberechtigung
- Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab.
Informationen zur Zugangsprüfung
- Die Zugangsprüfung ist ein Test, mit dem Sie die Hochschulzugangsberechtigung (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) für einen bestimmten Studiengang an unserer Universität erwerben können.
- Das Bestehen der Zugangsprüfung garantiert Ihnen aber nicht automatisch einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Zugangsprüfung erwerben Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit Durchschnittsnote, mit der Sie am Bewerbungs- und Auswahlverfahren des von Ihnen gewünschten Studienganges teilnehmen können.
- Weitere, für Ihren gewünschten Studiengang gegebenenfalls erforderliche Voraussetzungen (wie Eignungsprüfungen, Praktika) müssen zusätzlich zum Bestehen der Zugangsprüfung vorliegen und von Ihnen separat beantragt, absolviert und bestanden werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zur Zugangsprüfung.
Sie können an der Zugangsprüfung teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen eine mindestens zehnjährige erfolgreich abgeschlossene Schulbildung.
- Sie haben eine zum gewünschten Studiengang passende, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Als Berufsausbildungen gelten:
- Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz
- Abschlüsse einer Berufsfachschule, deren Zulassungsvoraussetzung das Abschlusszeugnis der Mittelschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis ist
- Abschlüsse einer Ausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung
- Abschlüsse einer Berufsausbildung mit einem Facharbeiterbrief der Deutschen Demokratischen Republik
- Sie besitzen eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf.
- Sie haben das Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung unserer Universität absolviert.
- Sie sind nicht mehr als einmal durch die Zugangsprüfung an unserer Universität oder anderen Universitäten gefallen.
Die Zugangsprüfung findet zweimal jährlich statt: Im Januar/Februar sowie April/Mai eines Jahres.
- Die Zugangsprüfung besteht aus vier Teilprüfungen auf Abiturniveau, die innerhalb von fünf Wochen abgelegt werden müssen.
- Aus den Ergebnissen der Teilprüfungen wird eine Durchschnittsnote berechnet, mit der Sie am Bewerbungs- und Auswahlverfahren des von Ihnen gewünschten Studiengangs teilnehmen.
Die vier Teilprüfungen
Die vier Teilprüfungen sind aus folgenden Bereichen zu absolvieren:
- Fremdsprachenprüfung (in der Regel Englisch)
- schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden
- Deutschprüfung
- schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von maximal vier Stunden
- Inhalt, Ausdruck, Rechtschreibung und Grammatik werden bewertet.
- Mathematikprüfung
- schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal 150 Minuten
- Das Anforderungsniveau richtet sich nach dem Studiengang, für den die Prüfung absolviert wird.
- Fachspezifische Prüfung
- schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden und/oder
- Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten abhängig vom Studiengang, für den die Prüfung absolviert wird
- Nähere Informationen zur fachspezifischen Prüfung können auch den Anlagen in der Ordnung für den Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung entnommen werden.
- Eine Einladung zur fachspezifischen Prüfung erfolgt nur, wenn die vorangegangenen drei Teilprüfungen bestanden wurden.
Leider können wir keine Vorbereitungskurse für die Zugangsprüfung anbieten. Nutzen Sie zur Vorbereitung bitte unsere im Downloadbereich bereitstehenden Musterklausuren.
Bewerbungs- und Prüfungszeitraum
Die Bewerbungs- und Prüfungszeiträume der Zugangsprüfung sind dem Einschreiberhythmus unserer Universität angepasst. Bitte beachten Sie deshalb die Bewerbungsfristen für die Online-Bewerbung Ihres gewünschten Studiengangs, bevor Sie sich für einen Bewerbungs- und Prüfungszeitraum der Zugangsprüfung entscheiden.
Semester | Bewerbungszeitraum | Prüfungszeitraum |
---|---|---|
Sommersemester | 01.08. – 31.01. | April/Mai |
Wenn Sie sich am 15.08.2024 für die Zugangsprüfung bewerben, nehmen Sie am Prüfungsverfahren des Sommersemesters 2025 teil. Die Prüfungen finden im April/Mai 2025 statt. Frühester Studienbeginn ist das Wintersemester 2025/2026. |
Semester | Bewerbungszeitraum | Prüfungszeitraum |
---|---|---|
Wintersemester | 01.02. – 31.07. | Januar/Februar |
Wenn Sie sich am 16.04.2024 für die Zugangsprüfung bewerben, nehmen Sie am Prüfungsverfahren des Wintersemesters 2024/2025 teil. Die Prüfungen finden im Januar/Februar 2025 statt. Frühester Studienbeginn ist das Wintersemester 2025/2026. Auch Wiederholungsprüfungen unterliegen diesem Zeitplan. |
Wie erfolgt die Bewerbung?
Bitte lassen Sie dem Studierendensekretariat folgende Unterlagen zukommen:
- unterschriebener und ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (in der Regel Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer)
- Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufsausübung im erlernten Beruf (Bestätigung des Arbeitgebers, Arbeitszeugnisse, oder Ähnliches)
- Nachweis des Beratungsgesprächs
- tabellarischer Lebenslauf mit aktueller Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- gegebenenfalls ein formloser Antrag für die Anrechnung von Prüfungsleistungen
Sie können die Unterlagen postalisch an die im Antrag genannte Adresse senden oder aber einscannen und per Mail senden.
Anrechnung von Teilprüfungen
Auf Antrag können Ihnen einzelne Teilprüfungen angerechnet werden. Legen Sie dazu bitte gleichwertige Abschlüsse anderer staatlicher oder staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen vor. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Leistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen im Wesentlichen der betroffenen Teilprüfung entsprechen.
Teilprüfungen anderer Hochschulen können auf Antrag ebenfalls angerechnet werden. Auch hier muss in den Anforderungen eine Gleichwertigkeit zur Zugangsprüfung an unserer Universität bestehen.
Nachteilsausgleich
Studieninteressierte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben das Recht, für die Zugangsprüfungen Nachteilsausgleiche zu beantragen. Damit wird eine chancengleiche Teilnahme an den Prüfungen ermöglicht.
Nähere Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs und zu den Themen Studium und Prüfungen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen finden Sie auf der Seite Studieren in besonderen Lebenslagen.
Wiederholen der Prüfung
Die Zugangsprüfung kann nach einem ersten Fehlversuch (Nichtbestehen) einmal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich.
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn mindestens eine der vier Teilprüfungen nicht bestanden wurde.
Wenn Sie sich zur Wiederholungsprüfung anmelden möchten, reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Wiederholungsprüfung fristgerecht im Studierendensekretariat ein. Kreuzen Sie auf dem Antrag bitte an, welche Teilprüfung(en) Sie wiederholen möchten. Bereits bestandene Teilprüfungen werden auf die Wiederholungsprüfung übertragen.
Nachdem Sie Ihre Unterlagen im Studierendensekretariat eingereicht haben, werden diese geprüft. Anschließend informieren wir Sie postalisch über das Ergebnis.
Sie werden zur Zugangsprüfung zugelassen
- In diesem Fall erhalten Sie einen positiven Bescheid und können an der Zugangsprüfung teilnehmen.
- Mit dem Zulassungsbescheid zur Zugangsprüfung übersenden wir Ihnen die Einladungen für die einzelnen Teilprüfungen in der Fremdsprache, Mathematik und Deutsch sowie Informationen über den Umfang der Teilprüfungen, über die jeweiligen Prüfungsanforderungen und über die zugelassenen Hilfsmittel.
- Anschließend werden Ihre Unterlagen an die für Ihren gewünschten Studiengang zuständige Prüfungskommissionen weitergeleitet. Von dort erhalten Sie nach dem Bestehen der ersten drei Teilprüfungen, spätestens aber zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin, eine Einladung zur fachspezifischen Prüfung.
Sie werden nicht zur Zugangsprüfung zugelassen
- Wenn Sie nicht zur Zugangsprüfung zugelassen werden können, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid, der Ihnen ausführlich erläutert, welche Gründe zu dieser Entscheidung geführt haben.
- Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und wird Ihnen per Postzustellungsurkunde zugestellt.
Sofern Sie die Zugangsprüfung bestanden haben, erhalten Sie von der zuständigen Prüfungskommission Ihres gewünschten Studiengangs ein Zeugnis. Mit diesem können Sie sich anschließend frist- und formgerecht online für Ihren Studiengang bewerben.
Sollten Sie eine oder mehrere Teilprüfungen der Zugangsprüfung nicht bestanden haben, informiert Sie die für Ihren Studiengang zuständige Prüfungskommission, auch über die bestehenden Wiederholungsmöglichkeiten und das weitere Vorgehen.
- Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal
- Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang
- Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und folgen Sie den Hinweisen. Geben Sie unter dem Abschnitt „Hochschulzugangsberechtigung” bitte folgende Daten ein:
- „Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) steht
- „Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (fgHR)
-
„Note der Hochschulzugangsberechtigung”: die Durchschnittsnote, die auf dem Zeugnis Ihrer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung steht
- Sie können die Bewerbung jetzt ohne die Beachtung weiterer Hinweise für beruflich qualifizierte Bewerber beenden.
-
Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab und erzeugen Sie den „Antrag auf Einschreibung”. Folgen Sie dafür den weiteren Anweisungen im AlmaWeb-Portal. Alternativ können Sie den „Antrag auf Einschreibung” erstellen, indem Sie in Ihrer Bewerbungsübersicht in der Spalte „Aktionen” auf den Link „Drucken” klicken. Anschließend wird der Antrag als PDF-Dokument geöffnet und in Ihrem AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto” → „Dokumente” abgespeichert. Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie diesen und senden Sie ihn fristgerecht mit den darauf genannten Unterlagen im Studierendensekretariat ein. Legen Sie den Unterlagen eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) bei.
Wenn Sie sich für das 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie bewerben möchten, informieren Sie sich bitte ausschließlich in unserem Abschnitt: Informationen zum Bewerbungsprozess beruflich Qualifizierter im Zentralen Vergabeverfahren
- Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal
- Bewerben Sie sich dort fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang
- Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und folgen Sie den Hinweisen. Geben Sie unter dem Abschnitt „Hochschulzugangsberechtigung” bitte folgende Daten ein:
- „Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) steht
- „Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (fgHR)
-
„Note der Hochschulzugangsberechtigung”: die Durchschnittsnote, die auf dem Zeugnis Ihrer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung steht
- Im darauffolgenden Abschnitt „Hochschulzugangsberechtigung (FHR/fgHR)” werden Sie aufgefordert, Ihre fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) hochzuladen.
- Geben Sie in der Online-Bewerbung unter dem Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” bitte folgende Daten ein:
-
„Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung als beruflich Qualifizierte/r erworben?”: Ja
-
-
Laden Sie anschließend unter dem Abschnitt „Nachweise berufliche Qualifikation” folgendes Dokument als PDF-Datei hoch:
- Zeugnis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung)
- Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab.
Informationen zum Bewerbungsprozess beruflich Qualifizierter im Zentralen Vergabeverfahren
Jeweils zum 1. Fachsemester:
- Medizin
- Zahnmedizin
- Veterinärmedizin
- Pharmazie
Eine Online-Bewerbung für diese Studiengänge ist von Anfang Mai des Jahres möglich.
Bitte laden Sie alle geforderten Unterlagen während der Online-Bewerbung in einer PDF-Datei hoch. Nachreichungen sind nur im absoluten Ausnahmefall bis 20. Juli per E-Mail oder Post möglich, wenn die Unterlagen bis zum Fristablauf der Onlinebewerbung nicht vorlagen.
- Registrieren Sie sich im AlmaWeb-Portal.
- Loggen Sie sich anschließend mit Ihren Zugangsdaten im AlmaWeb-Portal ein, klicken Sie auf den Button „Bewerbung” und anschließend auf „im Studienangebot suchen“.
- Wählen Sie im Suchkriterium „Fach“ aus: „beruflich Qualifizierte im Zentralen Vergabeverfahren“. Gehen Sie anschließend auf „Suchen“.
- Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus, beginnend im Abschnitt „Willkommen“. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise.
- Geben Sie unter dem Abschnitt „Hochschulzugangsberechtigung” folgende Daten ein:
- „Datum der Hochschulzugangsberechtigung”: das Datum, das als Ausstellungsdatum auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation bzw. auf dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Zugangsprüfung) steht
- „Art der Hochschulzugangsberechtigung”: Beruflich Qualifizierte (aHR - allgemeine Hochschulreife) bzw. Beruflich Qualifizierte (fgHR - fachgebundene Hochschulreife bei der Zugangsprüfung)
- „Note der Hochschulzugangsberechtigung”: Durchschnittsnote, die auf dem Abschlusszeugnis Ihrer beruflichen Qualifikation bzw. dem Zeugnis Ihrer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (Zugangsprüfungszeugnis) steht.
- Laden Sie im Abschnitt „Upload der Unterlagen” die dort genannten, notwendigen Unterlagen hoch. Beachten Sie dabei unbedingt die Formerfordernisse.
- Schicken Sie die Online-Bewerbung am Ende über den Button „Abschicken” ab und generieren Sie sich nachfolgend über „drucken“ die Bestätigung Ihrer Bewerbung.
Eine Bewerbung mit ausländischen Nachweisen einer beruflichen Qualifikation ist nur möglich, wenn diese vorher durch die dafür zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wurden.
In diesem Verfahren dürfen sich Studieninteressierte bewerben, die über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:
- Meisterprüfung
- Fortbildungsabschluss:
- Auf Grundlage einer Fortbildungsordnung nach Paragraf 53 des Berufsbildungsgesetzes oder nach Paragraf 42 der Handwerksordnung
- Auf Grundlage von Fortbildungsprüfungsregelungen nach Paragraf 54 des Berufsbildungsgesetzes oder nach Paragraf 42a der Handwerksordnung, wobei der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen muss
- Staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst gemäß Seeleute-Befähigungsverordnung
- Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen
- Abschluss aufgrund einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
oder
- die Zugangsprüfung an der Universität Leipzig erfolgreich absolviert haben.
Verfügen Sie, neben Ihrer beruflichen Qualifikation, noch über eine allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang, ist eine Teilnahme an diesem Verfahren nicht möglich!
Bitte bewerben Sie sich in diesem Fall mit Ihrer allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung direkt über hochschulstart.de.
Wenn Sie Ihre Online-Bewerbung über das AlmaWeb-Portal abgeschickt haben, können Sie sich jederzeit in Ihrem AlmaWeb-Portal über den Stand Ihrer Bewerbung informieren.
Über den Button „Bewerbung” rufen Sie eine Liste Ihrer getätigten oder angefangenen Bewerbungen auf. In der Spalte „Status” sehen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung.
Im Rahmen der Bearbeitung kann es darüber hinaus vorkommen, dass weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen nachgefordert werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail an Ihre bei der Registrierung im AlmaWeb-Portal angegebene E-Mail-Adresse.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist und die E-Mails regelmäßig von Ihnen abgerufen werden.
Das Auswahl- und Zulassungsverfahren der 1. Fachsemester der am Zentralen Vergabeverfahren teilnehmenden Studiengänge wird für beruflich qualifizierte Bewerber von der Hochschule durchgeführt.
Für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin erfolgt die Gewichtung der Auswahlkriterien zu:
- 30 Prozent nach der Durchschnittsnote der beruflichen Qualifikation
- 50 Prozent nach dem Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS)
- 20 Prozent für eine anerkannte Berufsausbildung, entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Studiengangs
Für den Studiengang Veterinärmedizin erfolgt die Gewichtung der Auswahlkriterien zu:
- 30 Prozent nach der Durchschnittsnote der beruflichen Qualifikation
- 50 Prozent nach dem Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS)
- 20 Prozent für eine anerkannte Berufsausbildung
Für den Studiengänge Pharmazie erfolgt die Gewichtung der Auswahlkriterien zu:
- 10 Prozent nach der Durchschnittsnote der beruflichen Qualifikation
- 90 Prozent für eine anerkannte Berufsausbildung
Die Bescheide werden ausschließlich in Ihren AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto”. → „Dokumente”. geladen. Sobald ein neues Dokument zum Abruf bereitliegt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail an Ihre bei der Registrierung im AlmaWeb-Portal angegebene E-Mail-Adresse.
Es erfolgt kein Versand von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden per Post!
Bitte berücksichtigen Sie, dass in den Dokumenten gegebenenfalls Fristen gesetzt sind, die Sie nicht versäumen dürfen. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, füllen Sie bitte die beigefügte Annahmeerklärung aus und senden den Ausdruck fristgerecht an das Studierendensekretariat.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist und die E-Mails regelmäßig von Ihnen abgerufen werden.